Die EU-Urheberrechtsreform: Wer Wie Was?

2. April 2019 | Allgemein, Blog

EU Urheberrechtsreform

Kurz und knapp: Was genau ist jetzt gerade los?

Die EU arbeitet derzeit daran das geltende Urheberrecht, dessen aktuell geltende Richtlinie noch aus dem Jahr 2001 stammt, zu aktualisieren und in das digitale Zeitalter zu katapultieren. Kurz gesagt geht es darum, dass Internetplattformen die Urheber digitaler Inhalte wie Zeitungsartikel für die Verwendung dieser vergüten sollen.

Künftig soll also z.B. Facebook für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten (sog. Snippets) die Zustimmung des jeweiligen Verlages einholen und ggf. Geld an diesen zahlen. Und YouTube soll verantwortlich dafür sein, dass geschützte Musik oder Filme lizensiert werden, bevor der Upload erfolgt und diesen ansonsten verhindern.

Wie funktioniert die technische Umsetzung?

Mithilfe einer Software die sich „Upload-Filter“ nennt. Diese prüft den Inhalt von Medien und Dateien im Vorfeld eines Uploads. Hierbei kommen Techniken der Bild-, Sprach- und Texterkennung zum Einsatz. Dies funktioniert indem ein „digitaler Fingerabdruck“ der neuen Datei mit dem Fingerabdruck von bereits existierenden Dateien durch einen Musterabgleich verglichen wird.

Existiert so eine Technik bereits?

Ja. YouTube betreibt bereits seit 2007 eine Art Upload-Filter, in dessen Entwicklung das Unternehmen nach eigener Aussage fast 90 Mio. € investierte. Mithilfe des Filters können die Medienkonzerne, welche die Urheberrechte an Musik oder Filmen besitzen, entscheiden ob sie Videos sperren lassen oder an den Einnahmen durch Werbung beteiligt werden möchten.

PhotoDNA ist eine Technik, welche von Microsoft und der Universität Dartmouth entwickelt wurde und Merkmale von Fotos anhand von Farbverläufen und Kanten analysiert. Sie wird bspw. von Strafverfolgungsbehörden weltweit verwendet.

EU Urheberrechtsreform: EU Parlament

Wer wäre betroffen?

Nicht kommerzielle Anbieter wie Online-Enzyklopädien oder Open-Source-Softwareplattformen sollen nicht unter die neue Richtlinie fallen. Genauso wenig Plattformen, welche jünger als drei Jahre sind, weniger als fünf Mio. Nutzer haben oder einen Jahresumsatz unter zehn Mio. €.

Positiv werden die Regelungen von Verlagen und bspw. der GEMA aufgefasst, welche nun an den Erlösen der Plattformen durch die Nutzung ihrer Inhalte beteiligt werden. Journalisten, Musiker und andere Kreative sollen Anteile der zu entrichtenden Gebühren ausgezahlt bekommen. Hier macht die EU keine Vorgaben, wie genau dies umgesetzt werden soll.

Auf die Internetplattformen kommen also neue Gebühren, sowie Kosten für die Softwareentwicklung bzw. des -einkaufs zu. Sie sollen auch zahlen wenn auf Inhalte ohne Bezahlung oder Zustimmung des Urhebers zugegriffen werden kann. Dementsprechend groß ist die Begeisterung bei Google, Twitter und Co.

Was wird kritisiert?

Am umstrittensten sind Artikel 11 und Artikel 13 der geplanten Richtlinie. Während Artikel 11 ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht, behandelt Artikel 13 die Haftbarkeit von Plattformbetreibern im Falle von Urheberrechtsverletzungen. Laut Artikel 13 müssen Plattformen also verhindern, dass Nutzer urheberrechtlich geschützten Inhalt hochladen oder sie könnten (vorsichtshalber) direkt alle möglichen Lizenzen erwerben.

Die Gegner des Artikel 13 befürchten insbesondere eine Internetzensur und Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Es ist die Rede von einem „kaputt filtern“ des Internets in Europa. 

Auch eine Fehleranfälligkeit und die Gefahr von Manipulation durch die Software stehen stark zur Debatte. Denn die Technik kann Satire oder Zitate nicht zuverlässig von Urheberrechtsverletzungen unterscheiden, sodass es zum sogenannten „Overblocking“ kommen könnte. Dasselbe könnte passieren, wenn Plattformen zur Sicherheit lieber einmal zu viel den Upload verhindern, als versehentlich gegen die Regelungen zu verstoßen.

Weiterhin wird kritisiert, dass sich nur die Internet Riesen die Entwicklung der nötigen Software leisten können. Somit würden große US-Firmen wie Facebook gestärkt und die europäische Konkurrenz zurückgeworfen.

Wie ist der aktuelle Stand?

EU Urheberrechtsreform: Protest

Das EU-Parlament hat sich auf die Urheberrechtsreform, inkl. der stark in der Öffentlichkeit debattierten Artikel 11 und 13, geeinigt. Nun müssen die EU-Staaten noch einmal zustimmen, das Votum soll am 9. April oder 15. April stattfinden. Beim letzten Votum hatte Deutschland der Reform zugestimmt, lediglich die Mitgliedsstaaten Niederlande, Luxemburg, Finnland, Italien und Polen hatten abgelehnt. Sollte eine Zustimmung erfolgen, hätten die EU-Staaten bis 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine Richtlinie und nicht eine Verordnung handelt, ist es den Ländern selbst überlassen, die Umsetzung durch Vorschriften sicherzustellen.

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