Brexit: What’s in the future?
Brexit: Stand der Dinge
Die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien für ein Brexit Abkommen laufen weiterhin. Aktuell ist ein harter Brexit abgewendet und der Zeitpunkt des Austritts auf den 31. Oktober 2019 vertagt. Allerdings sind weitere Aufschübe hinsichtlich des Austrittsdatums denkbar. Das Ziel Großbritanniens lautet, sowohl aus dem Europäischen Binnenmarkt als auch aus der Zollunion auszutreten und stattdessen eine strategische Partnerschaft sowie eigenständige Freihandelsabkommen zu schließen.
Zurzeit liegt eine Einigung für eine Übergangsphase vor, innerhalb derer Großbritannien bis Ende 2020 in der Zollunion bliebe und die EU-Regelungen bis dahin bestehen bleiben würden. So würde das Land bis zum Austritt aus zoll-rechtlicher Hinsicht als EU-Mitgliedsstaat gelten. Damit würden bis Ende 2020 keine Zollformalitäten im Warenverkehr, kein Nachweis des Warenursprung, keine zusätzlichen Zollzahlungen und allgemein kein Zoll auf britische oder EU-Waren anfallen.
Waren aus GBR gelten in der Übergangsphase als EU-Ware im Handel mit Drittländern und werden weiterhin zollfrei im Rahmen aller EU-Freihandelsabkommen behandelt. Aktuell wird darüber verhandelt, ob diese Übergangslösung möglicherweise auch als dauerhafte Lösung in der Zukunft gelten könnte.
Auswirkungen auf die Logistik
Im Warenverkehr werden die größten Auswirkungen erwartet. Einen Stillstand wird es nicht geben, doch laut staatlichen Zollbehörden wird die Ein- und Ausfuhr von Waren durch erhöhte Zollformalitäten verlangsamt werden. Auch ein Freihandelsabkommen würde das nicht ändern.
Experten rechnen außerdem mit längerer Staubildung am Kent-Korridor. Dieser bezeichnet die Route zwischen Calais und Dover sowie Coquelles und Folkesone, welche täglich von rund 11.000 LKWs zum Austausch von Waren befahren wird und damit Dreh- und Angelpunkt des Warenverkehrs nach Großbritannien und aus Großbritannien heraus ist.
Ab Zeitpunkt des Austritts aus der EU gelten bezüglich Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr und Versandverfahren für GBR die gleichen Regelungen wie für Drittländer. So müssen sich alle Beteiligten beim Zoll registrieren und jeder erhält eine sogenannte EORI Nr. Der Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden wird elektronisch erfolgen. Das bedeutet, dass für die Abwicklung der Zollformalitäten in Zukunft das IT-System “ATLAS” (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) benötigt wird. Dazu müssen Unternehmen über eine zertifizierte Software verfügen.
Auswirkungen auf Kunden und Wirtschaft
Es gilt als wahrscheinlich, dass Preise für Produkte generell steigen werden. Hinzu kommen eine eingeschränktere Produktvielfalt sowie der erschwerte Kauf von ausländischen Waren. Durch die bereits genannten Auswirkungen auf die Logistik, wird sich auch die Lieferzeit bestimmter Waren verlängern. Bei verderblichen Produkten könnten sich, durch die umfangreicheren Kontrollen, die Qualität und Haltbarkeit verschlechtern bzw. verkürzen.
Eine der schlimmsten Befürchtungen der großen Transportunternehmen ist der Verlust von Kunden durch Produktionsverlagerungen, wodurch weitere Kollateralschäden entstehen können. Denn eine Standortverlagerung eines Großkonzernes kann schnell weitere Umsiedlungen von Logistikdienstleistern und Zulieferern mit sich ziehen. Hinzu kommen Ängste über das Wegbrechen von Transportvolumen, wodurch Speditionen Gefahr laufen, dass ihr Geschäft nicht mehr wirtschaftlich ist.
Weiterhin könnten Schwierigkeiten durch mangelnde Fachkräfte bei Logistikdienstleistern entstehen. Laut einer Studie möchte fast die Hälfte der hochqualifizierten Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern Großbritannien in den nächsten fünf Jahren verlassen. Besonders diese Fachkräfte sind hoch mobil und können problemlos Arbeit in anderen EU-Ländern finden.
Wer sich auf das bestehende Geschäft verlässt, könnte es in Zukunft schwieriger haben
Beim Blick auf das Geschäftsjahr 2018 lassen sich Reaktionen der Unternehmen zum Brexit bereits ablesen. Auf internationaler Ebene sank das Akquisitionsvolumen in der Logistikbranche beträchtlich, jedoch war der Anteil an sog. M&A-Geschäften in Großbritannien vergleichsweise hoch. So wurden 19 Deals von britischen Unternehmen mit einem Volumen von über 50 Millionen Dollar abgewickelt. Zum Vergleich: Es gab neun Übernahmen ähnlicher Größe mit französischer Beteiligung und sieben Übernahmen in Deutschland.
Wer sich lediglich auf das bestehende Geschäft verlässt, für den könnte es in der Zukunft also schwieriger werden. Um die Veränderungen bestmöglich zu bewältigen, sorgen viele Unternehmen bereits jetzt vor. Beispielsweise durch Fusionierungen mit Unternehmen in Großbritannien oder durch eine (teilweise) Verlagerung ihrer Standorte nach Großbritannien.
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